Integrationsfachdienst

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Version vom 16. März 2017, 15:00 Uhr von Daniel (Diskussion | Beiträge)
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Grundlage

  • unterstützen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
  • in Österreich: Arbeitsassistenz
  • in der Regel durch freie, gemeinnütziger Träger
  • im SGB IX gesetzlich geregelt
  • schnittstellen- und leistungsträgerübergreifend, Inanspruchnahme durch
    • Bundesagentur für Arbeit
    • Integrationsamt
    • Rehabilitationsträger (Renten-/Krankenversicherung)
    • Berufsgenossenschaft

Zielgruppe

  • Arbeitgeber
  • behinderte Menschen (körperlich, geistig, psychisch), die eine personalintensivere Unterstützung bei ihrer beruflichen Eingliederung benötigen
  • kann auch zur beruflichen Eingliederung von behinderten Menschen, die nicht den Schwerbehindertenstatus haben, tätig werden (z.B. Menschen mit psychischer Behinderung)

Aufgaben/Leistungen

Zielgruppe und Aufgabenstellung der IFD entspricht weitestgehend dem Konzept der Unterstützten Beschäftigung (Supported Employment):

  • Information und Beratung von Arbeitgebern und Schwerbehinderten über Unterstützungmöäglichkeiten der Sozialleistungsträger (finanzielle Förderung, Arbeitsplatzanpassung, Reha-Maßnahmen)
  • Klärung des zuständigen Kostenträgers
  • passgenaue Vermittlung
  • Begleitung während der Einarbeitung
  • Training/Organisation von Arbeitsabläufen
  • Unterstützung bei stufenweiser Wiedereingliederung
  • Begleitung und Unterstützung bei Problemen am Arbeitsplatz
  • Beratung des Umfeldes über Behinderung
  • Beratung für Betriebliches Eingliederungsmanagement und Prävention
  • Unterstützung auch von schwerbehinderten Jugendlichen bei Ausbildung