Emotional-instabile Persönlichkeitsstörung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus psych-med
Daniel (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Daniel (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
== Impulsiver Typus (F60.30) == | == Impulsiver Typus (F60.30) == | ||
Mindestens drei der folgenden Eigenschaften oder Verhaltensweisen müssen vorliegen | Mindestens drei der folgenden Eigenschaften oder Verhaltensweisen müssen vorliegen (Nr. 2 obligat): | ||
# deutliche Tendenz unerwartet und ohne Berücksichtigung der Konsequenzen zu handeln | |||
# deutliche Tendenz zu Streitereien und Konflikten mit anderen, vor allem dann, wenn impulsive Handlungen unterbunden oder getadelt werden | |||
# Neigung zu Ausbrüchen von Wut oder Gewalt mit Unfähigkeit zur Kontrolle explosiven Verhaltens | |||
# Schwierigkeiten in der Beibehaltung von Handlungen, die nicht unmittelbar belohnt werden | |||
# unbeständige und unberechenbare Stimmung | |||
== Borderline Typus (F60.31) == | == Borderline Typus (F60.31) == | ||
Mindestens drei Kriterien des impulsiven Typus müssen vorliegen und zusätzlich mindestens zwei der folgenden Eigenschaften und Verhaltensweisen (siehe ausführlicher Artikel | Mindestens drei Kriterien des impulsiven Typus müssen vorliegen und zusätzlich mindestens zwei der folgenden Eigenschaften und Verhaltensweisen (siehe ausführlicher Artikel [[Borderline-Persönlichkeitsstörung]]): | ||
# Störungen und Unsicherheit bezüglich Selbstbild, Zielen und "inneren Präferenzen" (einschließlich sexueller) | |||
# Neigung sich in intensive aber instabile Beziehungen einzulassen, oft mit der Folge von emotionalen Krisen | |||
# übertriebene Bemühungen, das Verlassenwerden zu vermeiden | |||
# wiederholt Drohungen oder Handlungen mit Selbstbeschädigung | |||
# anhaltende Gefühle von Leere | |||
[[Kategorie:Persönlichkeitsstörungen]] | [[Kategorie:Persönlichkeitsstörungen]] |
Version vom 16. September 2014, 13:44 Uhr
nach ICD-10 Unterscheidung in
Impulsiver Typus (F60.30)
Mindestens drei der folgenden Eigenschaften oder Verhaltensweisen müssen vorliegen (Nr. 2 obligat):
- deutliche Tendenz unerwartet und ohne Berücksichtigung der Konsequenzen zu handeln
- deutliche Tendenz zu Streitereien und Konflikten mit anderen, vor allem dann, wenn impulsive Handlungen unterbunden oder getadelt werden
- Neigung zu Ausbrüchen von Wut oder Gewalt mit Unfähigkeit zur Kontrolle explosiven Verhaltens
- Schwierigkeiten in der Beibehaltung von Handlungen, die nicht unmittelbar belohnt werden
- unbeständige und unberechenbare Stimmung
Borderline Typus (F60.31)
Mindestens drei Kriterien des impulsiven Typus müssen vorliegen und zusätzlich mindestens zwei der folgenden Eigenschaften und Verhaltensweisen (siehe ausführlicher Artikel Borderline-Persönlichkeitsstörung):
- Störungen und Unsicherheit bezüglich Selbstbild, Zielen und "inneren Präferenzen" (einschließlich sexueller)
- Neigung sich in intensive aber instabile Beziehungen einzulassen, oft mit der Folge von emotionalen Krisen
- übertriebene Bemühungen, das Verlassenwerden zu vermeiden
- wiederholt Drohungen oder Handlungen mit Selbstbeschädigung
- anhaltende Gefühle von Leere