Emotional-instabile Persönlichkeitsstörung

Aus psych-med

nach ICD-10 Unterscheidung in

Impulsiver Typus (F60.30)

Mindestens drei der folgenden Eigenschaften oder Verhaltensweisen müssen vorliegen (Nr. 2 obligat):

  1. deutliche Tendenz unerwartet und ohne Berücksichtigung der Konsequenzen zu handeln
  2. deutliche Tendenz zu Streitereien und Konflikten mit anderen, vor allem dann, wenn impulsive Handlungen unterbunden oder getadelt werden
  3. Neigung zu Ausbrüchen von Wut oder Gewalt mit Unfähigkeit zur Kontrolle explosiven Verhaltens
  4. Schwierigkeiten in der Beibehaltung von Handlungen, die nicht unmittelbar belohnt werden
  5. unbeständige und unberechenbare Stimmung

Borderline Typus (F60.31)

Mindestens drei Kriterien des impulsiven Typus müssen vorliegen und zusätzlich mindestens zwei der folgenden Eigenschaften und Verhaltensweisen (siehe ausführlicher Artikel Borderline-Persönlichkeitsstörung):

  1. Störungen und Unsicherheit bezüglich Selbstbild, Zielen und "inneren Präferenzen" (einschließlich sexueller)
  2. Neigung sich in intensive aber instabile Beziehungen einzulassen, oft mit der Folge von emotionalen Krisen
  3. übertriebene Bemühungen, das Verlassenwerden zu vermeiden
  4. wiederholt Drohungen oder Handlungen mit Selbstbeschädigung
  5. anhaltende Gefühle von Leere