ICD-10-Zwangsstörung

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Version vom 12. Februar 2016, 12:13 Uhr von Daniel (Diskussion | Beiträge)
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A Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen über mindestens 2 Wochen
B alle Kriterien:
  1. Sie werden als eigene Gedanken bzw. Handlungen von dem Patienten angesehen und nicht als von anderen Personen oder Einflüssen eingegeben
  2. Sie wiederholen sich dauernd, werden als unangenehm empfunden und mindestens ein Zwangsgedanke/eine Zwangshandlung wird als übertrieben oder unsinnig anerkannt
  3. Der Betroffene versucht, ihnen zu widerstehen, und es besteht mindestens ein Zwangsgedanke/eine Zwangshandlung, gegen die er sich erfolglos wehrt
  4. Das Erleben von Zwangsgedanken oder Ausführung von Zwangshandlungen ist für sich genommen nicht angenehm.
    Eine vorübergehende Erleichterung von Spannung oder Angst sollte hiervon unterschieden werden
C Die Zwangssymptomatik verursacht Leiden oder beeinträchtigt die soziale oder persönliche Leistungsfähigkeit des Betroffenen, meist durch den Zeitaufwand
D Ausschluss Schizophrenie oder affektive Störungen als Ursache