Psychiatrische Notfälle
Aus psych-med
allgemein
- i.d.R. durch eine psychische Erkrankung (einschließlich Erlebnisreaktion) bedingt
- unmittelbarer Handlungszwang zur Abwendung von Lebensgefahr oder anderen schwerwiegenden Folgen
- sofortige, an der akuten Symptomatik orientierte, gezielte Therapie zur Gefahrenabwehr
- ca. 10% aller notärztlichen Einsätze
- juristische Aspekte:
- Schutz des Patienten und Dritter
- Rechte des Patienten: Selbstbestimmung (außer bei Selbst-/Fremdgefährdung), Integrität, Information, Rechtsberatung → PsychKG
- Geschäftsfähigkeit / Einwilligungsfähigkeit
- Unterbringung
- Dokumentation
- Schweigepflicht
- Betreuung
Vorgehen
- Einschätzung: akute Gefahr für Untersucher, Personal oder Patient?
- Ausschluss unmittelbarer vitaler Bedrohung durch internistische oder chirurgische (Grund)Erkrankung
- vorläufige (!) diagnostische Einschätzung von 1. Notfallsyndrom und 2. zugrundliegender psychiatrischer Störung durch Fremdanamnese und Verhaltensbeobachtung
Festlegung der Behandlungsstrategie und -modalität (freiwillig – unfreiwillig, sofort – nach Aufnahme/Übernahme)