Psychiatrische Notfälle

Aus psych-med

allgemein

  • i.d.R. durch eine psychische Erkrankung (einschließlich Erlebnisreaktion) bedingt
  • unmittelbarer Handlungszwang zur Abwendung von Lebensgefahr oder anderen schwerwiegenden Folgen
  • sofortige, an der akuten Symptomatik orientierte, gezielte Therapie zur Gefahrenabwehr
  • ca. 10% aller notärztlichen Einsätze
  • juristische Aspekte:
    • Schutz des Patienten und Dritter
    • Rechte des Patienten: Selbstbestimmung (außer bei Selbst-/Fremdgefährdung), Integrität, Information, Rechtsberatung → PsychKG
    • Geschäftsfähigkeit / Einwilligungsfähigkeit
    • Unterbringung
    • Dokumentation
    • Schweigepflicht
    • Betreuung

Vorgehen

    1. Einschätzung: akute Gefahr für Untersucher, Personal oder Patient?
    2. Ausschluss unmittelbarer vitaler Bedrohung durch internistische oder chirurgische (Grund)Erkrankung
    3. vorläufige (!) diagnostische Einschätzung von 1. Notfallsyndrom und 2. zugrundliegender psychiatrischer Störung durch Fremdanamnese und Verhaltensbeobachtung

Festlegung der Behandlungsstrategie und -modalität (freiwillig – unfreiwillig, sofort – nach Aufnahme/Übernahme)