Psychiatrische Notfälle

Aus psych-med

allgemein

  • i.d.R. durch eine psychische Erkrankung (einschließlich Erlebnisreaktion) bedingt
  • unmittelbarer Handlungszwang zur Abwendung von Lebensgefahr oder anderen schwerwiegenden Folgen
  • sofortige, an der akuten Symptomatik orientierte, gezielte Therapie zur Gefahrenabwehr
  • ca. 10% aller notärztlichen Einsätze
  • juristische Aspekte:
    • Schutz des Patienten und Dritter
    • Rechte des Patienten: Selbstbestimmung (außer bei Selbst-/Fremdgefährdung), Integrität, Information, Rechtsberatung → PsychKG
    • Geschäftsfähigkeit / Einwilligungsfähigkeit
    • Unterbringung
    • Dokumentation
    • Schweigepflicht
    • Betreuung

Vorgehen

  1. Einschätzung: akute Gefahr für Untersucher, Personal oder Patient?
  2. Ausschluss unmittelbarer vitaler Bedrohung durch internistische oder chirurgische (Grund)Erkrankung
  3. vorläufige (!) diagnostische Einschätzung von 1. Notfallsyndrom und 2. zugrundliegender psychiatrischer Störung → Fremdanamnese, Verhaltensbeobachtung
  4. Festlegung der Behandlungsstrategie und -modalität (freiwillig – unfreiwillig, sofort – nach Aufnahme/Übernahme)
  5. nicht-pharmakologische Maßnahmen (verbale Deeskalation, Reizabschirmung)
  6. Psychopharmakologische Behandlung nach (vorläufiger) diagnostischer Einschätzung
  7. Patienten soweit wie möglich in Auswahl der Psychopharmaka mit einbinden
  8. Medikation besser oral als parenteral