Unterbringung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus psych-med
Keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 3: Zeile 3:
== rechtliche Begriffe ==
== rechtliche Begriffe ==


* Einwilligungsfähigkeit
* '''Einwilligungsfähigkeit'''
* mutmaßliche Einwilligungsfähigkeit
* '''mutmaßliche Einwilligungsfähigkeit'''
* Rechtfertigender Notstand (Paragraf 34 StGB): ärztlich indizierte Behandlungsmaßnahmen
* '''Rechtfertigender Notstand''' (Paragraf 34 StGB): ärztlich indizierte Behandlungsmaßnahmen
** zur Abwendung von Gefahr im Notfall
** zur Abwendung von Gefahr im Notfall
** auch ohne Einwilligungsfähigkeit des Patienten
** auch ohne Einwilligungsfähigkeit des Patienten
* PsychKG ("Psychisch-Kranken-Gesetz"):
* '''PsychKG''' ("Psychisch-Kranken-Gesetz"):
** Unterbringungsmodalitäten ("Zwangseinweisung")
** Unterbringungsmodalitäten ("Zwangseinweisung")
** bundesländerspezifisch → bayer. Unterbringungsgesetz → zuständige Behörde/Polizei
** bundesländerspezifisch → bayer. Unterbringungsgesetz → zuständige Behörde/Polizei
Zeile 14: Zeile 14:
** Anregung bei Gericht durch jeden Bürger
** Anregung bei Gericht durch jeden Bürger
** richterlicher Beschluss.
** richterlicher Beschluss.
* (Eil-)Betreuung (BGB)
* (Eil-)'''Betreuung''' (BGB)
** krankheitsbedingtes Unvermögen des Patienten, seine Angelegenheiten zu regeln
** krankheitsbedingtes Unvermögen des Patienten, seine Angelegenheiten zu regeln
** Antrag beim zuständigen Gericht, Begutachtung
** Antrag beim zuständigen Gericht, Begutachtung

Version vom 9. Januar 2015, 19:31 Uhr

= Zwangseinweisung zur Behandlung in eine geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik.

rechtliche Begriffe

  • Einwilligungsfähigkeit
  • mutmaßliche Einwilligungsfähigkeit
  • Rechtfertigender Notstand (Paragraf 34 StGB): ärztlich indizierte Behandlungsmaßnahmen
    • zur Abwendung von Gefahr im Notfall
    • auch ohne Einwilligungsfähigkeit des Patienten
  • PsychKG ("Psychisch-Kranken-Gesetz"):
    • Unterbringungsmodalitäten ("Zwangseinweisung")
    • bundesländerspezifisch → bayer. Unterbringungsgesetz → zuständige Behörde/Polizei
    • Einweisung bei Eigen- oder Fremdgefährdung
    • Anregung bei Gericht durch jeden Bürger
    • richterlicher Beschluss.
  • (Eil-)Betreuung (BGB)
    • krankheitsbedingtes Unvermögen des Patienten, seine Angelegenheiten zu regeln
    • Antrag beim zuständigen Gericht, Begutachtung
    • auch zeitlich und inhaltlich begrenzt (Gesundheitsfürsorge,Finanzen)

Indikation

  • Selbstgefährdung → Suizidalität
  • Fremdgefährdung
  • Notwendigkeit ständiger körperlicher Überwachung (Delir, Intoxikation)
  • unklare Diagnose (Bewußtseinsstörung, Verwirrtheit, Erregung)