Dissoziale Persönlichkeitsstörung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. September 2014, 13:38 Uhr
Diagnosekriterien (F60.2)
Mindestens drei der folgenden Eigenschaften oder Verhaltensweisen müssen vorliegen:
- herzloses Unbeteiligtsein gegenüber den Gefühlen anderer
- deutliche und andauernde verantwortungslose Haltung und Missachtung sozialer Normen, Regeln und Verpflichtungen
- Unfähigkeit zur Aufrechterhaltung dauerhafter Beziehungen, obwohl keine Schwierigkeit besteht, sie einzugehen
- sehr geringe Frustrationstoleranz und niedrige Schwelle für aggressives einschließlich gewalttätiges Verhalten
- fehlendes Schuldbewusstsein oder Unfähigkeit, aus negativer Erfahrung, insbesondere Bestrafung, zu lernen
- deutliche Neigung, andere zu beschuldigen oder plausible Rationalisierungen anzubieten für das Verhalten, durch welches die Betreffenden in einen Konflikt mit der Gesellschaft geraten sind.