Betriebliches Eingliederungsmanagement: Unterschied zwischen den Versionen

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* Aufgabe des Arbeitgebers i.R.d. betrieblichen Gesundheitsmanagements zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft
* Ziel:
** AU überwinden, Rückkehr an Arbeitsplatz
** langfristige Arbeitsfähigkeit → individuelle Lösung
* Indikation: > 6 Wochen AU/Jahr (am Stück oder unterbrochen)
* Einladung zu Erstgespräch → Teilnahme freiwillig
* mögliche Beteiligte:
** BEM-Beauftragter
** Betriebsrat/Personalrat
** Schwerbehindertenvertretung/Frauenbeauftragte/Integrationsamt
** Betriebsarzt/Amtsarzt
* auch mehrfach möglich
* Möglichkeiten:
** [[stufenweise Wiedereingliederung]]
** Arbeitsplatzwechsel
** technische Ausstattung
** Arbeitsversuch
** Anpassung von Arbeitszeiten/-aufgaben/-Belastungen
* während BEM keine Urlaub (außer Beamte bzw. ärztliche Empfehlung)
[[Kategorie:Rahmenbedingungen]]
[[Kategorie:Rahmenbedingungen]]

Aktuelle Version vom 26. Juli 2016, 12:19 Uhr

  • Aufgabe des Arbeitgebers i.R.d. betrieblichen Gesundheitsmanagements zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft
  • Ziel:
    • AU überwinden, Rückkehr an Arbeitsplatz
    • langfristige Arbeitsfähigkeit → individuelle Lösung
  • Indikation: > 6 Wochen AU/Jahr (am Stück oder unterbrochen)
  • Einladung zu Erstgespräch → Teilnahme freiwillig
  • mögliche Beteiligte:
    • BEM-Beauftragter
    • Betriebsrat/Personalrat
    • Schwerbehindertenvertretung/Frauenbeauftragte/Integrationsamt
    • Betriebsarzt/Amtsarzt
  • auch mehrfach möglich
  • Möglichkeiten:
  • während BEM keine Urlaub (außer Beamte bzw. ärztliche Empfehlung)