Betriebliches Eingliederungsmanagement: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 26. Juli 2016, 12:19 Uhr
- Aufgabe des Arbeitgebers i.R.d. betrieblichen Gesundheitsmanagements zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft
- Ziel:
- AU überwinden, Rückkehr an Arbeitsplatz
- langfristige Arbeitsfähigkeit → individuelle Lösung
- Indikation: > 6 Wochen AU/Jahr (am Stück oder unterbrochen)
- Einladung zu Erstgespräch → Teilnahme freiwillig
- mögliche Beteiligte:
- BEM-Beauftragter
- Betriebsrat/Personalrat
- Schwerbehindertenvertretung/Frauenbeauftragte/Integrationsamt
- Betriebsarzt/Amtsarzt
- auch mehrfach möglich
- Möglichkeiten:
- stufenweise Wiedereingliederung
- Arbeitsplatzwechsel
- technische Ausstattung
- Arbeitsversuch
- Anpassung von Arbeitszeiten/-aufgaben/-Belastungen
- während BEM keine Urlaub (außer Beamte bzw. ärztliche Empfehlung)