Psychiatrische Notfälle: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. November 2016, 20:23 Uhr
allgemein
- i.d.R. durch eine psychische Erkrankung (einschließlich Erlebnisreaktion) bedingt
- unmittelbarer Handlungszwang zur Abwendung von Lebensgefahr oder anderen schwerwiegenden Folgen
- sofortige, an der akuten Symptomatik orientierte, gezielte Therapie zur Gefahrenabwehr
- ca. 10% aller notärztlichen Einsätze
- juristische Aspekte:
- Schutz des Patienten und Dritter
- Rechte des Patienten: Selbstbestimmung (außer bei Selbst-/Fremdgefährdung), Integrität, Information, Rechtsberatung → PsychKG
- Geschäftsfähigkeit / Einwilligungsfähigkeit
- Unterbringung
- Dokumentation
- Schweigepflicht
- Betreuung
Vorgehen
- Einschätzung: akute Gefahr für Untersucher, Personal oder Patient?
- Ausschluss unmittelbarer vitaler Bedrohung durch internistische oder chirurgische (Grund)Erkrankung
- vorläufige (!) diagnostische Einschätzung von 1. Notfallsyndrom und 2. zugrundliegender psychiatrischer Störung → Fremdanamnese, Verhaltensbeobachtung
- Festlegung der Behandlungsstrategie und -modalität (freiwillig – unfreiwillig, sofort – nach Aufnahme/Übernahme)
- nicht-pharmakologische Maßnahmen (verbale Deeskalation, Reizabschirmung)
- Psychopharmakologische Behandlung nach (vorläufiger) diagnostischer Einschätzung
- Patienten soweit wie möglich in Auswahl der Psychopharmaka mit einbinden
- Medikation besser oral als parenteral
Psychopharmaka
- 3 wesentliche Anforderungen:
- hohe Sicherheit (Verträglichkeit, Zulassung)
- hohe Wirksamkeitswahrscheinlichkeit
- hohe Applikationssicherheit und kurze Wirkdauer
- Notfallmedikamente:
- Pipamperon, Melperon
- Diazepam, Lorazepam
- Haloperidol, Risperidon
- Akineton: langsam (!) i.v.
- Flumazenil (Anexate)