Ambulante Psychotherapie
Aus psych-med
Psychotherapie-Richtlinie 2017
- telefonische Erreichbarkeit pro Woche 200'
- Psychotherapeutische Sprechstunde:
- pro Woche 100', offen oder mit Terminvergabe
- pro Patient bis zu 6 x 25' / Jahr
- danach möglich
- probatorische Sitzungen 2-4 x 50'
- Akutbehandlung 24 x 25' / 12 x 50' (ohne Antrag, wird ggf. auf KZT angerechnet)
- Kurzzeittherapie (KZT): 12 x 50' plus 12 x 50' (Antrag, ohne Begutachtung)
- Langzeittherapie (Antrag + Gutachter):
- VT 60 + 20
- TP 60 + 40
- AP 160 + 140
- Kombination Gruppe/Einzel möglich, auch mit zwei verschiedenen Therapeuten, auch Tausch des Settings
- Rezidivprophylaxe: bewilligte Stunden einer LZT können innerhalb 2 Jahre zur Rezidivprophylaxe genutzt werden (ab 40 Sitzungen 8h, ab 60 Sitzungen 16h)
Weblinks
- http://www.kbv.de/html/26956.php Übersicht