Begutachtung
Aus psych-med
Grundlagen
- bis 14 J. → nicht schuldfähig
- 14-18 J. → Jugendstrafrecht
- 18-21 J. → nach Ermessen Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht
Gründe
- Strafrecht: Schuldfähigkeit
- Sozialrecht: Erwerbsfähigkeit
- Betreuungsrecht: "kann seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen"
Ablauf
- Aufklärung des Probanden über Rolle des Gutachters → im Auftrag des Gerichts, neutral
- Aufklärung über Aussageverweigerungsrecht
Fragebögen
- SFSS = Strukturierter Fragebogen Simulierter Symptome