Begutachtung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. Februar 2016, 14:59 Uhr
Grundlagen
- bis 14 J. → nicht schuldfähig
- 14-18 J. → Jugendstrafrecht
- 18-21 J. → nach Ermessen Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht
Gründe
- Strafrecht: Schuldfähigkeit
- Sozialrecht: Erwerbsfähigkeit
- Betreuungsrecht: "kann seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen"
Ablauf
- Aufklärung des Probanden über Rolle des Gutachters → im Auftrag des Gerichts, neutral
- Aufklärung über Aussageverweigerungsrecht