Erwerbsminderung
Aus psych-med
- Erwerbsminderung (EM): mehr als 6 Monate wegen Krankheit/Behinderung auf dem allg. Arbeitsmarkt nur <6h tätig
- volle EM = 100%: < 3h/d
- teilweise EM = 50%: 3-6h/d
- nicht die Krankheit/Behinderung begründet EM, sondern die individuelle Einschränkung anhand der Auswirkungen der Erkrankung/Behinderung und die Prognose des verbliebenen Leistungsvermögens
- kein Berufsschutz → Verweisbarkeit, Inkaufnahme von Einkommensverlust und sozialem Abstieg
- Antrag: Musterformular, Unterstützung sinnvoll (z.B. VdK: 8€/Monat)
- Höhe durchschnittlich ca. 30% des letzten Bruttoeinkommens, Erfolgsrate ca. 50%
- Voraussetzungen:
- allg. Wartezeit: 5 Jahre Mitglied in RV
- in den letzten 60 Monaten vor Eintritt der EM mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge entrichtet
- sozialmed. Begutachtung nach Aktenlage (Befunde) oder pers. Untersuchung
- "Reha vor Rente"
- verpflichtende Teilnahme
- med. Reha
- Leistungen zur Teilhabe = berufl. Reha
- Umschulungen
- in dieser Zeit Übergangsgeld
- Bescheid:
- Bewilligung:
- Beginn ab 7. Monat nach EM-Eintritt
- Befristung 1-3 Jahre, danach aktiv erneut beantragen!
- Ablehnung: Möglichkeit des Widerspruchs oder Klage vor Sozialgericht
- Bewilligung:
- befristete EM: Arbeitsverhältnis kann weiter bestehen
- unbefristete EM:
- spätestens nach 9 Jahren EM
- automatisch Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- kann aber wieder enden!
- Erwerbstätigkeit möglich, Hinzuverdienstgrenzen:
- < 450€/Monat anrechnungsfrei
- > 450€/Monat individuell/gestaffelt, je nach Verdienst vorher
- EM-Rente gilt bis zum Eintritt der regulären Rente
- wenn nicht ausreichend, ggf. zusätzlich Grundsicherung