A
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Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen über mindestens 2 Wochen
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B
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alle Kriterien:
- Sie werden als eigene Gedanken bzw. Handlungen von dem Patienten angesehen und nicht als von anderen Personen oder Einflüssen eingegeben
- Sie wiederholen sich dauernd, werden als unangenehm empfunden und mindestens ein Zwangsgedanke/eine Zwangshandlung wird als übertrieben oder unsinnig anerkannt
- Der Betroffene versucht, ihnen zu widerstehen, und es besteht mindestens ein Zwangsgedanke/eine Zwangshandlung, gegen die er sich erfolglos wehrt
- Das Erleben von Zwangsgedanken oder Ausführung von Zwangshandlungen ist für sich genommen nicht angenehm.
Eine vorübergehende Erleichterung von Spannung oder Angst sollte hiervon unterschieden werden
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C
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Die Zwangssymptomatik verursacht Leiden oder beeinträchtigt die soziale oder persönliche Leistungsfähigkeit des Betroffenen, meist durch den Zeitaufwand
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D
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Ausschluss Schizophrenie oder affektive Störungen als Ursache
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