Unterbringung: Unterschied zwischen den Versionen
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*** Kreisverwaltungsbehörde → "Anordnung der sofortigen vorläufigen Unterbringung" | *** Kreisverwaltungsbehörde → "Anordnung der sofortigen vorläufigen Unterbringung" | ||
*** bei unaufschiebbaren Fällen Polizei selbst zuständig | *** bei unaufschiebbaren Fällen Polizei selbst zuständig | ||
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*** richterliche Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer unverzüglich herbeizuführen (innerhalb 24h) | *** richterliche Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer unverzüglich herbeizuführen (innerhalb 24h) | ||
*** einstweilige Anordnung → Unterbringung für maximal 6 Wochen | *** einstweilige Anordnung → Unterbringung für maximal 6 Wochen |
Version vom 15. Februar 2016, 11:49 Uhr
= Zwangseinweisung zur Behandlung in eine geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik.
rechtliche Begriffe
- Einwilligungsfähigkeit
- mutmaßliche Einwilligungsfähigkeit
- Rechtfertigender Notstand (Paragraf 34 StGB): ärztlich indizierte Behandlungsmaßnahmen
- zur Abwendung von Gefahr im Notfall
- auch ohne Einwilligungsfähigkeit des Patienten
- PsychKG ("Psychisch-Kranken-Gesetz"):
- Unterbringungsmodalitäten ("Zwangseinweisung")
- bundesländerspezifisch → Bayern
- Gesetz über die Unterbringung psychisch Kranker und deren Betreuung / Unterbringungsgesetz
- Kreisverwaltungsbehörde → "Anordnung der sofortigen vorläufigen Unterbringung"
- bei unaufschiebbaren Fällen Polizei selbst zuständig
- Antrag auf Unterbringung beim Amtsgericht
- richterliche Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer unverzüglich herbeizuführen (innerhalb 24h)
- einstweilige Anordnung → Unterbringung für maximal 6 Wochen
- Einweisung bei Eigen- oder Fremdgefährdung
- Anregung bei Gericht durch jeden Bürger
- richterlicher Beschluss.
- (Eil-)Betreuung (BGB)
- krankheitsbedingtes Unvermögen des Patienten, seine Angelegenheiten zu regeln
- Antrag beim zuständigen Gericht, Begutachtung
- auch zeitlich und inhaltlich begrenzt (Gesundheitsfürsorge,Finanzen)
Indikation
- Selbstgefährdung → Suizidalität
- Fremdgefährdung
- Notwendigkeit ständiger körperlicher Überwachung (Delir, Intoxikation)
- unklare Diagnose (Bewußtseinsstörung, Verwirrtheit, Erregung)