Unterbringung
Aus psych-med
= Zwangseinweisung zur Behandlung in eine geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik.
rechtliche Begriffe
- Einwilligungsfähigkeit
- mutmaßliche Einwilligungsfähigkeit
- Rechtfertigender Notstand (Paragraf 34 StGB): ärztlich indizierte Behandlungsmaßnahmen
- zur Abwendung von Gefahr im Notfall
- auch ohne Einwilligungsfähigkeit des Patienten
- PsychKG ("Psychisch-Kranken-Gesetz"):
- Unterbringungsmodalitäten ("Zwangseinweisung")
- bundesländerspezifisch → bayer. Unterbringungsgesetz → zuständige Behörde/Polizei
- Einweisung bei Eigen- oder Fremdgefährdung
- Anregung bei Gericht durch jeden Bürger
- richterlicher Beschluss.
- (Eil-)Betreuung (BGB)
- krankheitsbedingtes Unvermögen des Patienten, seine Angelegenheiten zu regeln
- Antrag beim zuständigen Gericht, Begutachtung
- auch zeitlich und inhaltlich begrenzt (Gesundheitsfürsorge,Finanzen)
Indikation
- Selbstgefährdung → Suizidalität
- Fremdgefährdung
- Notwendigkeit ständiger körperlicher Überwachung (Delir, Intoxikation)
- unklare Diagnose (Bewußtseinsstörung, Verwirrtheit, Erregung)